Wofür bin ich nicht versichert?
Diese Police deckt keine der folgenden Punkte ab.
1. Allgemeine Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden:
- die infolge der Ausübung der folgenden Tätigkeiten auf der Reise entstehen:-
– Reitsport;
– Jet Ski
– Motorradfahren (als Motorräder gelten alle Krafträder, Roller, Quads, oder Trikes mit einem Hubraum über 50 ccm).
– Sporttauchen sowie Tauchen ausserhalb der für das erzielte Tauchbrevet zulässigen Maximaltiefe - die in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit während der Reise entstehen;
- die bei Abschluss der Versicherung bzw. Buchung der Reise bereits eingetreten sind oder erkennbar waren;
- die vorsätzlich durch Sie oder weitere versicherte Personen herbeigeführt wurden;
- welche Sie oder weitere versicherte Personen durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht haben;
- die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht worden sind.
- bei denen der externe Schadengutachter, wie z.B. ein Arzt, direkt Begünstigter ist oder mit Ihnen oder weiteren versicherten Person verwandt oder verschwägert ist;
- die unter direktem Einfluss von Drogen, Medikamenten, Betäubungs- oder Arzneimitteln entstehen;
- die sich ereignen anlässlich der aktiven Teilnahme an:
– Wettkämpfen, Rennen, Rallyes oder Trainings mit Motorfahrzeugen oder Booten;
– Wettkämpfen und Trainings als Profisportler oder in Zusammenhang mit einer Extremsportart (z.B. Fallschirmspringen; extreme Hochgebirgstouren);
– gewagten Handlungen, bei denen man sich bewusst einer besonders grossen Gefahr aussetzt; - Massagen und Wohlfühlbehandlungen, einschließlich kosmetischer Chirurgie.
Neben den generellen Ausschlüssen gelten spezifische Ausschlüsse in den Einzeldeckungen.
2. Reiseannullation und Reiseabbruch:
- Absagen durch das Reiseunternehmen
- Behördliche Anordnungen, die eine Durchführung der Reise unmöglich machen
3. Medizinische Kosten im Ausland:
- benefits Leistungen für Krankheiten, Unfälle, die bereits bei Beginn der Reise bestanden haben – Ausnahme ist eine unvorhergesehene akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes aufgrund eines chronischen Leidens,
- bei Beginn der Reise bestehende Symptome, Krankheiten, deren Folgen und Komplikationen,
- Behandlungen im Ausland, die der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren,
- allgemeine Kontrolluntersuchungen und Routinekontrollen,
- Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen sowie Entbindungen und Schwangerschaftsunterbrechungen, sofern diese nicht durch eine unvorhergesehene akut eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mutter oder des ungeborenen Kindes erforderlich werden,
- Selbstbehaltskosten und Franchisen der gesetzlichen Sozialversicherungen.
4. Unfallkapital:
- Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen sowie durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen,
- Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, sofern nicht durch versicherten Unfall verursacht,
- für gewaltsame Eingriffe durch Dritte,
- Infektionen, es sei denn durch unfallbedingte Heilmassnahmen oder Eingriffe verursacht,
- Vergiftungen infolge oraler Einnahme fester oder flüssiger Stoffe,
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, die sich nicht unmittelbar und ursächlich auf eine organische Verletzung/einen organischen Schaden zurückführen lassen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.