Fragen nach Kategorien:

Versicherungsarten und Berechtigung

Ja, aber die Prämien basieren auf dem Rückreisedatum der letzten Person und Ihre eigene Versicherung endet, sobald Sie Ihren Wohnsitz erreichen.

Die Chubb Reiseversicherung kann von Personen abgeschlossen werden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Nein, das können Sie nicht, da eine Reiseversicherung vor Ihrer Abreise abgeschlossen werden muss.

Medizinische Deckungen

Nein, denn der Versicherungsschutz für Medizinische Notfallkosten im Ausland gilt gemäss der Police für Privatreisen weltweit mit Ausnahme der Schweiz.

Ja, die zahnärztliche Notfallbehandlung ist bis maximal CHF 1'000 gedeckt. Bei Schäden am Zahnersatz sind die notwendigen Massnahmen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit bis maximal CHF 1'000 gedeckt.

Nein, die Police deckt keine anderen schwangerschaftsbedingten Probleme ab, außer zufällige Fehlgeburten.

Nein, die Chubb Reiseversicherung hat diese Möglichkeit nicht.

Vorbestehender Zustand bedeutet: Jede Verletzung oder Erkrankung, die zu Symptomen geführt hat oder für die vor der Buchung und/oder dem Beginn einer Reise irgendeine Form von Behandlung oder verschriebenen Medikamenten, ärztliche Beratung, Untersuchung oder Nachsorge erforderlich war oder erhalten wurde.

Eine ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich. Es gilt jedoch der Ausschluss für bereits bestehende Bedingungen.

Reiseannulation

Die Unfähigkeit, ein Einreisevisum zu erhalten, ist nicht durch die Reiserücktrittserklärung gedeckt.

Ja, wenn das Ereignis innerhalb von sieben (7) Tagen vor dem geplanten Abreisedatum eintritt und diese Reklamation mit einem Reisehinweis der zuständigen Behörde einhergeht.

Sie sind versichert:

  • bei einer unvorhergesehenen Reisewarnung durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten oder durch eine ähnliche Behörde, das Bestimmungsland, für das Sie die Reise schon gebucht hatten, nicht zu besuchen, und/oder
  • wenn Krieg, Terroranschläge, Unruhen jeglicher Art oder Naturkatastrophen am Reiseziel Ihr Leben oder das Leben anderer Versicherter gefährden und eine Reisewarnung gegen die Durchführung der Reise durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erfolgt ist.

Allgemeine Information

Für einige Deckungen kann ein Selbstbehalt gelten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Sie sind versichert:

  • bei einer unvorhergesehenen Reisewarnung durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten oder durch eine ähnliche Behörde, das Bestimmungsland, für das Sie die Reise schon gebucht hatten, nicht zu besuchen, und/oder
  • wenn Krieg, Terroranschläge, Unruhen jeglicher Art oder Naturkatastrophen am Reiseziel Ihr Leben oder das Leben anderer Versicherter gefährden und eine Reisewarnung gegen die Durchführung der Reise durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erfolgt ist.

Ja, Sie sind versichert für Unfalltod und Invalidität vom Moment an, wenn Sie Ihr Haus verlassen, sofern Ihre Police in Kraft ist. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Sie nach der Rückkehr die Immigrations-Schranke passiert haben und / oder nach Ablauf der Versicherungsdauer.

Die obigen FAQs sollten vor dem Hintergrund und vorbehaltlich aller Bestimmungen, Bedingungen und Ausschlüsse, die in der Police enthalten sind, gelesen und ausgelegt werden.

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